Geschäftsbedingungen
Nachfolgend
- Der Auftragsgeber ist ein Reiseveranstalter und Bontour Incoming ist ein Incoming-Dienstleister für die Kanalinseln (im Folgenden „Bestimmungsort“), der als Vermittler bei der Erbringung von Reiseleistungen auftritt.
- Der Auftragsgeber möchte Bontour Incoming als seinen Vertreter für die Erbringung von Reisedienstleistungen am Bestimmungsort einsetzen (einschließlich Unterkunft, Transfers, Ausflügen, Tickets, Mietwagen und anderen Dienstleistungen am Bestimmungsort).
- Die folgenden Bedingungen gelten für Reservierungen, die über Bontour Incoming vorgenommen werden. Um Zweifel auszuschließen, akzeptiert der Auftragsgeber bei jeder Geschäftsabwicklung, dass diese Vereinbarung für jede einzelne Transaktion gilt.
Beide Parteien erkennen sich gegenseitig als hinreichend rechtskräftig an und verpflichten sich, einvernehmlich entsprechend zu handeln.
Vereinbarung
Bontour Incoming vertritt als repräsentativer Dienstleister am Bestimmungsort die Interessen des Auftragsgebers am Bestimmungsort bei der Erbringung der Reiseleistungen für dessen Kunden.
Bontour Incoming handelt als Vertreter des Auftragsgebers nur in Bezug auf alle Buchungen, die Bontour Incoming im Namen des Auftragsgebers vornimmt.
Der Auftragsgeber kann Reiseleistungen über Bontour Incoming beziehen.
Bontour Incoming ermächtigt den Auftragsgeber die Dienstleistungen entweder über die Website des Auftragsgebers oder über das Werbematerial (Broschüren) des Auftragsgebers an den Kunden zu verteilen.
Bontour Incoming wird sein Möglichstes tun, um die Bestätigung von den Dienstleistern zu erhalten, die dem Auftragsgeber angeboten und vom Auftragsgeber gemäß der übermittelten Buchungsanfrage ausgewählt wurden. Sollte die Verfügbarkeit vom Dienstleister bestätigt werden und der Auftragsgeber mit der Zahlung gemäß dieser Vereinbarung fortfahren, so kann Bontour Incoming die Buchung gegenüber dem Auftragsgeber bestätigen.
Bontour Incoming übernimmt keine Haftung in Bezug auf Verträge, die der Auftragsgeber abschließt, oder für andere Dienstleistungen, die der Auftragsgeber bucht, oder für Handlungen oder Unterlassungen von Dienstleistern oder anderen Personen oder Parteien, die in der Buchung des Auftragsgebers aufgeführt sind.
Allgemeines
Der Auftragsgeber ist dafür verantwortlich, dass die Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung seinen Endverbrauchern, Vermittlern und allen anderen interessierten Parteien zur Kenntnis gebracht und mit diesen vereinbart werden, bevor eine Vereinbarung mit diesen Parteien getroffen wird.
Der Auftragsgeber ist verpflichtet, seinen Kunden folgende Daten zur Verfügung zu stellen:
- Welche Leistungen im Preis der Reiseleistungen enthalten sind und welche nicht.
- Die Bestimmungen und Konsequenzen eines Nichterscheinens des Endverbrauchers; die Bestimmungen über Stornierungen, Annullierungen und Änderungen sowie von etwaigen Namensänderungen des Handelsnamens des Reiseanbieters zuzüglich etwaiger Aufenthaltssteuern.
- Die Benutzer müssen ausnahmslos (einschließlich Kinder) über aktuelle persönliche und familiäre Dokumente verfügen - entweder einen Reisepass oder ein nationales Identitätsdokument, wie es das Land oder die besuchten Länder vorschreibt/vorschreiben.
- Alle zusätzlichen Leistungen (spezielle Mahlzeiten, Zustellbetten, Baby- / Kinderbetten usw.)
Der Endverbraucher haftet für die Erlangung der am Bestimmungsort erforderlichen Unterlagen, sowie Visa, Personalausweise, Reisepässe, medizinische Dokumente usw., und Bontour Incoming haftet nicht für Umstände oder Kosten, die aufgrund fehlender Unterlagen oder Nichterfüllung von Anforderungen entstehen.
Für den Transport von Gepäck auf dem Luftweg, auf dem Seeweg oder auf dem Landweg gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Transportunternehmen. Im Falle eines Schadens oder Verlustes wird der Kunde zu diesem Zeitpunkt einen Anspruch gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen.
In jedem Fall ist Bontour Incoming nicht für das Gepäck des Passagiers verantwortlich.
Der Auftragsgeber haftet dafür, dass die Flüge/Fähren und Zeiten, die Bontour Incoming mitgeteilt wurden, korrekt sind; und wenn andere Dienstleistungen erforderlich sind, werden diese auf der Grundlage der vom Auftragsgeber bereitgestellten Daten organisiert. In keinem Fall kann Bontour Incoming für die Richtigkeit der vom Auftragsgeber angegebenen Daten verantwortlich gemacht werden. Bontour Incoming haftet nicht für Änderungen von Flügen und Zeiten. Sobald die Informationen vom Auftragsgeber bereitgestellt wurden, liegt es in der Verantwortung des Auftragsgebers Bontour Incoming ordnungsgemäß zu informieren.
Preise
Die dem Auftragsgeber angebotenen Preise sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte im Rahmen dieser Vereinbarung weitergegeben werden.
Der Auftragsgeber verpflichtet sich außerdem, die Preise von Bontour Incoming nicht zu verwenden, um die Lieferanten von Bontour Incoming direkt zu kontaktieren und diese Preise für den Zweck der Aushandlung neuer Preise und / oder anderer Art offenzulegen.
Haftung
Bontour Incoming fungiert als Vertreter des Auftragsgebers und als unabhängiger Vermittler beim Abschluss aller Dienstleistungen, und haftet daher nicht für Todesfälle, Verletzung, Krankheit, Beschädigung, Verlust, Unfall, Diebstahl, Verspätung oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die unmittelbar auftreten können (ob indirekt oder direkt) aus der Lieferung von Dienstleistungen und Lieferanten, die über Bontour Incoming vertraglich vereinbart wurden.
Von Bontour Incoming beworbene Dienstleister sind unabhängige Unternehmen und keine Vertreter oder Angestellten von Bontour Incoming oder seinen verbundenen Unternehmen. Diese unabhängigen Unternehmen erbringen die Dienstleistungen gemäß ihren eigenen Geschäftsbedingungen, die ihre Haftung gegenüber dem Auftragsgeber oder dem Endverbraucher einschränken oder ausschließen können. Bontour Incoming und seine verbundenen Unternehmen haften nicht für Handlungen, Unterlassungen, Verstöße oder Fahrlässigkeit solcher unabhängiger Unternehmen oder für Schäden oder Aufwendungen, die aus den oben genannten Gründen entstehen. Bontour Incoming und seine verbundenen Unternehmen haften nicht für Rückerstattungen im Falle von Überbuchung oder höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
Vertragsabschluss & Zahlung
Sobald das Angebot vom Auftragsgeber angenommen wurde und eine Tour beworben wird, werden Hoteloptionen auf 12 Wochen festgelegt (vorbehaltlich der Hotelvereinbarung). Eine Gruppenbuchung muss daher spätestens 12 Wochen vor Anreise durch Zahlung der in Rechnung gestellten Anzahlung bestätigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Ankunft der Gruppe fällig.
Zusätzlich zu den Zahlungs- oder Stornierungsbedingungen, sofern auf den vorherigen Seiten angegeben, gilt Folgendes:
- Anzahlung: Zum Zeitpunkt der Bestätigung ist eine nicht erstattbare Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrags pro Person erforderlich.
- Änderungen: Obwohl für die Änderung einer bestätigten Reiseroute keine Bontour-Änderungsgebühr erhoben wird, müssen wir die Gebühren möglicherweise so weiterleiten, wie wir sie eventuell im Falle einer Änderung oder Stornierung einer bestätigten Leistung von unserem Lieferanten erhalten.
Die Zahlung muss per Banküberweisung in £ Pfund Sterling gegen gestellte Rechnungen von Bontour Incoming am oder vor dem Fälligkeitsdatum erfolgen. Zahlungen sind nur per Überweisung zu leisten.
Stornierungsgebühren
Stornierungsgebühren variieren je nach Unterkunft und Reiseplan. Sie werden zum Zeitpunkt der Buchung über Ihre Stornierungsbedingungen informiert.
Allgemeine Stornierungsbedingungen sind wie folgt:
Bis zu 29 Tage vor Ankunft 30% Stornierungsgebühren/ Verlust der getätigten Anzahlung
28 bis 15 Tage vor Ankunft 45% Stornierungsgebühren
14 bis 03 Tage vor Ankunft 60% Stornierungsgebühren
3 Tage und weniger 100% Stornierungsgebühren